Länderinformationen

Bereiten Sie sich auf Ihre Reise vor und genießen Sie die Vorfreude! An dieser Stelle finden Sie ausführliche Informationen zu Ihrem Reiseziel, wichtige Hinweise zur reisemedizinischen Vorsorge sowie aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.


Griechenland

Steckbrief

Griechenland - Fakten

Ländername Hellenische Republik, Ellinikí Dimokratía
Fläche 131.957 km2
Hauptstadt Athen
Bevölkerung 10.566.531
Sprache Griechisch
Staats-/Regierungsform parlamentarische Republik
Staatsoberhaupt Staatspräsidentin Katerina Sakellaropoulou seit 13.03.2020
Vertreter des Staatsoberhaupts Parlamentspräsident Konstantinos Tassoulas (Neue Demokratie/Nea Dimokratia) seit 29.05.2023 (wiedergewählt am 04.07.2023)
Regierungschef Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis (Neue Demokratie/Nea Dimokratia), seit 26.06.2023 (zweite Amtszeit)
Außenminister Giorgos Gerapetritis (Neue Demokratie/Nea Dimokratia) seit 27.06.2023
Währung Euro
Zeitzone Osteuropäische Zeit, UTC+2, UTC+3, Osteuropäische Sommerzeit
Reiseadapter Nicht notwendig
Kfz-Länderkennzeichen GR
ISO-3166 GR, GRC
Internet-TLD .gr
Landesvorwahl +30
Website https://www.government.gov.gr
Geeignet für Kultur, Meer, Feiern

Geographie

Ein Fünftel des Landesterritoriums entfällt auf die vielen hundert Inseln, die Küstenlinie ist durch zahlreiche Buchten und Meeresarme zergliedert. Entlang des Ionischen Meeres ziehen sich Gebirgsketten bis in den Süden des Peloponnes (Pelopónnissos). Eine Fortsetzung dieser Gebirgszüge ist die Insel Kreta. Der zweite große Gebirgsraum besteht aus west-östlich verlaufenden Höhenzügen, die sich in den Inseln der Ägäis (Egéo Pélagos) fortsetzen. Es herrscht Mittelmeerklima.

Politik und Bevölkerung

Seit der Verfassungsreform von 1986 ist Griechenland eine parlamentarisch-demokratische Republik. Staatsoberhaupt ist ein auf fünf Jahre gewählter Staatspräsident, der auf Empfehlung des Parlaments den Ministerpräsidenten ernennt. In der Volksvertretung sitzen 300 Abgeordnete, die alle vier Jahre gewählt werden. Zwei Drittel der griechischen Bevölkerung leben in Städten, aufgrund der schweren Krise des Landes ziehen jedoch viele Griechen wieder aufs Land oder ins Ausland. 98 % der Bevölkerung sind Griechen; in den Grenzgebieten leben Minderheiten anderer Nationalitäten (Türken, Bulgaren, Albaner, Makedonier). 95 % bekennen sich zum griechisch-orthodoxen Glauben, 1,3 % sind Anhänger des Islam.

Geschichte und Kultur

Ab 1900 v. Chr. dominierte die mykenische Kultur im Süden Griechenlands, 700 Jahre später zerstörten die mykenischen Heere Troja. Von 800 v. Chr. bis zum Einmarsch der Römer 197 v. Chr. dauerte die klassische demokratische Epoche, geprägt von der Staatsform der Polis (Stadtstaat). Bei der römischen Reichsteilung im Jahr 395 kam Griechenland unter die Herrschaft von Byzanz. Vom 6. bis zum 9. Jh. verwüsteten immer wieder slawische Nomaden das Land. 1453 fiel es nach dem Fall von Byzanz für die nächsten 400 Jahre an das Osmanische Reich. Im Zweiten Weltkrieg wurde das Land von deutschen und italienischen Truppen besetzt. 1967 errichteten rechte Obristen eine Militärdiktatur, die schließlich nach der Ausblutung des Landes aufgab. 1981 wurde Griechenland Mitglied der EG. Die klassische griechische Kultur hat das Wesen des Abendlandes geprägt. Sie schuf nicht nur die vorbildlichen Kunst- und Geisteswerke der Antike, sondern wirkte auch über die Renaissance entscheidend auf die Entstehung des neuzeitlichen Menschenbildes.
Klimadaten
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger

Es gibt ein gutes Netz öffentlicher Verkehrsverbindungen mit Inlandsflügen und Fähren, in Athen ein U-Bahn-Netz und eine Tramlinie sowie Busverbindungen.
Auf dem Festland existiert ein Netz gut ausgebauter Straßen, auf den Inseln mit Einschränkungen.

Besondere Vorsicht ist beim Führen eines Quad-Fahrzeugs anzeigt; es kommt vermehrt zu schweren Verkehrsunfällen mit tödlichem Ausgang.

Mit Behinderungen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr (auf dem Luft-, See- und Landweg) muss im Falle von Streiks gerechnet werden.

Die Promillegrenze beträgt 0,5; für Fahranfänger, für Motorrad- und Berufskraftfahrer gilt absolutes Alkoholverbot.

In Kreisverkehren wird ohne anderslautende Verkehrszeichen dem einfahrenden Fahrzeug Vorrang gewährt, sodass Fahrzeuge im Kreisverkehr oftmals abbremsen.
Halteverbotsschilder mit einer senkrechten Linie gelten an ungeraden, mit zwei an geraden Monaten.

Verkehrsdelikte werden mit höheren Bußgeldern als in Deutschland üblich bestraft. Nicht selten werden bei Parkverstößen die amtlichen Kennzeichen durch die Polizei sichergestellt und erst nach einigen Wochen und nach Zahlung eines Bußgeldes wieder ausgehändigt. Weiter informieren die Deutschen Vertretungen in Griechenland.

Migranten versuchen oft mit Unterstützung von Schleusern, unbemerkt auf Lkws zu gelangen, die mit den Fähren von Patras bzw. Igoumenitsa in Richtung Italien ausreisen. Werden diese Personen bei den Kontrollen der Polizei bzw. Küstenwache entdeckt, werden regelmäßig Strafverfahren wegen Menschenschmuggels als organisierte Kriminalität gegen die Fahrer eingeleitet und die Fahrzeuge als Beweismittel sichergestellt. Fahrern drohen hohe Geld- oder sogar Haftstrafen, langwierige und kostenintensive Verfahren sind die Folge.

Speziell in Patras werden Verkehrsstaus und notwendiges Anhalten vor roten Ampeln auf dem Weg zum Hafen von Personen genutzt, um sich möglichst unerkannt auf oder unter dem Fahrzeug zu verstecken.
Auch bei Warte- bzw. Standzeiten im Hafengelände gelingt es einzelnen Personen oder ganzen Gruppen immer wieder, die Umzäunung des Hafengeländes zu überwinden und sich dann auf den dort abgestellten Fahrzeugen zu verstecken.

  • Halten Sie sich an Verkehrsregeln, um hohe Bußgelder zu vermeiden.
  • Nehmen Sie grundsätzlich keine unbekannten Personen, insbesondere Anhalter, im Fahrzeug mit.
  • Falls doch, klären Sie vorher, ob diese Personen über gültige Ausweisdokumente und Aufenthaltstitel für Griechenland verfügen.
  • Stellen Sie Ihr Fahrzeug stets an einem sicheren, möglichst bewachten Ort ab und verschließen es gut, um sogenannten blinden Passagieren vorzubeugen.
  • Prüfen Sie vor Ausreise aus Griechenland, dass sich keine unberechtigten Personen im Fahrzeug befinden. Dies gilt insbesondere für Wohnmobile und Lastkraftwagen.
  • Vermeiden Sie längere Standzeiten auf Rastplätzen entlang der Zufahrtsstraßen oder im Stadtgebiet Athens. Sind diese unumgänglich, kontrollieren Sie vor der Weiterfahrt zum Hafen Verriegelungen, Verschlüsse und Planen sorgfältig auf Manipulationen.
  • Kontrollieren Sie im Zweifelsfall das Fahrzeug nochmals unmittelbar vor der Einfahrt in das Hafengelände oder der Weiterfahrt, werfen Sie auch einen Blick unter das Fahrzeug.
  • Melden Sie bei Einfahrt in den Hafen einen Verdacht, dass Personen unerlaubt in Ihr Fahrzeug gelangt sein könnten, den kontrollierenden Beamten der Polizei oder der Küstenwache.
  • Unterstützen Sie die Beamten der griechischen Küstenwache oder der Polizei bei der Aufklärung des Sachverhaltes so gut wie möglich und verweigern Sie nicht die Kooperation.
  • Halten Sie bei regelmäßiger Nutzung von Fährhäfen Kontakte eines Rechtsanwalts und der zuständigen deutschen Vertretung bereit.

Der deutsche Kfz-Führerschein ist ausreichend. Ein deutscher amtlicher Sportbootführerschein mit der Bezeichnung "Internationales Zertifikat" (nach -Resolution Nr. 40 ECE, Stand 2015) wird in Griechenland nicht anerkannt. Zu Einzelheiten über die Gültigkeit/Anerkennung ausländischer Bootsführerscheine in Griechenland informieren die Deutschen Vertretungen in Griechenland.

Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten, die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.

  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für.

In Griechenland werden Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Einfuhr und Ausfuhr von Rauschgiften - auch kleiner Mengen für den persönlichen Bedarf - hart bestraft.

Das Fotografieren militärischer und wichtiger ziviler Anlagen (Flughäfen/Häfen) ist wegen Spionagegefahr verboten. Zuwiderhandlungen werden - auch gegenüber -Bürgern - strafrechtlich verfolgt und mitunter hart bestraft.

  • Achten Sie bei Wanderungen auf Schilder, die ein militärisches Sperrgebiet bezeichnen und vermeiden Sie das Betreten solcher Bereiche.

Bei Diebstahl, vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung, illegaler Ausgrabung und Entfernung archäologischer Fundstücke vom Fundort (ohne Genehmigung bzw. Anzeige gegenüber den Behörden) können auch gegen Ausländer je nach Schwere der Tat mehrjährige Haftstrafen verhängt werden.

Schleusungsdelikte können in Griechenland mit hohen Haft- und Geldstrafen geahndet werden, siehe Infrastruktur/Verkehr.

Zahlungsmittel ist der Euro (EUR). Für von ausländischen Geldinstituten ausgegebene Debitkarten (Girocard) gelten nach Angaben der griechischen Behörden keine besonderen Beschränkungen im Hinblick auf die Höhe von Geldabhebungen. Die Bezahlung mit Kreditkarten und das Abheben an Geldautomaten sind weit verbreitet.

Bei der Einreise nach Griechenland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und FSME empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die .

In Griechenland besteht kein oder höchstens ein minimales Malariarisiko zwischen April und November, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der. Es wird keine Malariaprophylaxe für Griechenland empfohlen.

Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Griechenland zu saisonalen Ausbrüchen kommen. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

In Nordgriechenland besteht ein geringes Risiko an einer durch Zecken übertragenen Frühsommer-Meningoenzephalitis zu erkranken. Eine FSME-Impfung ist bei besonderer Exposition in diesem Gebiet sinnvoll.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung einer FSME im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Zeckenstichen.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer FSME-Impfung bei besonderer Exposition im Norden Griechenlands beraten und impfen.

Das Krim-Kongo-Fieber ist eine Viruserkrankung, die von Zecken auf den Menschen übertragen wird und mit erhöhter Blutungsneigung einhergeht (hämorrhagisches Fieber). Die Erkrankung tritt gelegentlich im Nordosten Griechenlands auf. Das Risiko für Touristen ist äußerst gering.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Krim-Kongo-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Zeckenstichen.

In Griechenland besteht für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf dringend erforderliche Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie bei Reisen in ländliche Gebiete Griechenlands oder bei besonderem Bedarf an speziellen Medikamenten eine individuelle Reiseapotheke mit.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die .

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss

Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger

Reisewarnung

Überblick

Stand - Wed, 02 Oct 2024 12:00:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Wed, 02 Oct 2024 12:01:31 +0200)

Letzte Änderungen: 

Aktuelles - Waldbrände

Natur und Klima
Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

Waldbrände

Die Waldbrandgefahr in Teilen Griechenlands ist weiterhin hoch. Der am 29. September 2024 ausgebrochene Großbrand in der Region Korinthia auf der Halbinsel Peloponnes ist bisher noch nicht gelöscht.  

Siehe auch Natur und Klima – Busch- und Waldbrände.

  • Aktivieren Sie bitte auf Ihrem Mobiltelefon die Option „Notfallbenachrichtigungen (Cell Broadcast Alerts)." Diese werden von den zuständigen griechischen Stellen regional per SMS bzw. als Push-Mitteilung in griechischer und englischer Sprache versandt. Hierüber werden Sie auch über Evakuierungsmaßnahmen informiert.
  • Bitte meiden Sie die betroffene Region.
  • Eine Übersichtskarte der aktuellen Waldbrände bietet folgende Webseite. 
  • Achten Sie darauf, nach Möglichkeit jederzeit mobil erreichbar zu sein.
  • Stellen Sie sicher, dass Ihr Telefon stets einsatzbereit ist, ggf. mittels einer Powerbank.
  • Wählen Sie die europäische Notfallnummer 112, wenn Sie sich in einer Notlage befinden. So können Sie sofort geortet werden, sodass Rettungsmaßnahmen eingeleitet werden können. Über die Telefonzentrale des Notrufs 112 können Sie Ihr Anliegen in englischer oder griechischer Sprache vortragen. Die Telefonzentrale kann mit allen relevanten Stellen Kontakt aufnehmen und die notwendigen Maßnahmen unverzüglich einleiten.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder, Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden und Sicherheitskräfte. Dies gilt auch für Anweisungen mit Blick auf Rettung bzw. Zurücklassen von Gepäck o.ä..
  • Sollten Sie aktuell von Evakuierungsmaßnahmen betroffen sein, wenden Sie sich bitte für Fragen der Unterbringung, der Verpflegung, des Transports und ggf. des Verbleibs Ihres Gepäcks an Ihren Reiseveranstalter.
  • Informieren Sie sich über die Medien, Ihr Hotel und Ihren Reiseleiter/-veranstalter über von Naturkatastrophen betroffene Gebiete und meiden Sie diese. Buchen Sie ggf. mithilfe Ihres Reiseveranstalters eine geplante Reise um.

Sicherheit

Terrorismus

Innenpolitische Lage

Es kommt immer wieder zu Protesten und Demonstrationen. Vereinzelte gewaltsame Auseinandersetzungen und Verkehrsbehinderungen können nicht ausgeschlossen werden.

Aufgrund der geografischen Lage ist Griechenland ein bedeutsames Einreiseland für Flüchtlinge und Migranten in die EU bzw. in den Schengenraum. Von Griechenland aus versuchen viele Personen, unter anderem über die Fährhäfen Patras und Igoumenitsa, ohne erforderliche Dokumente weiter nach Italien und in andere Schengenländer zu reisen.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Beachten Sie bei Benutzung des Fährverkehrs mit eigenem Fahrzeug die Reiseinfos - Infrastruktur/Verkehr.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Vor allem in den Großstädten Athen, Thessaloniki und Piräus ist die Anzahl von Taschendiebstählen recht hoch; das gilt insbesondere für die Reisesaison von April bis November und für belebte Plätze und öffentliche Verkehrsmittel, wie die Metro- und Buslinien vom/zum Flughafen und für die Metro- und Busstationen in den Innenstädten.

Autoaufbrüche und Trickdiebstähle gegenüber Autotouristen kommen vor.

  • Seien Sie in Großstädten und dort vor allem an Flughäfen, Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln wie insbesondere der Metro besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie elektronische Kopien/Fotos oder fertigen Sie eine Kopie des Reisedokuments an. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Parken Sie Ihr Fahrzeug auf bewachten Parkplätzen, und lassen Sie keine Wertsachen zurück.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen, und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich von der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Siehe Aktuelles

Busch- und Waldbrände

Vor allem in den Sommermonaten kommt es in Griechenland aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen zu zahlreichen Busch- und Waldbränden. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur auch in Tourismusgebieten muss in diesen Fällen gerechnet werden. Die Feuer können sich abhängig von wechselnden Windrichtungen schnell ausbreiten oder wieder neu entfachen. Dabei kann es jederzeit zu Straßensperren und weiteren Einschränkungen kommen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich aufgrund der herrschenden Wetterbedingungen neue Brandherde entwickeln.

  • Informieren Sie sich über die Medien, Ihr Hotel und Ihren Reiseleiter/-veranstalter über von Naturkatastrophen betroffene Gebiete und meiden Sie diese. Buchen Sie ggfs. mit Hilfe Ihres Reiseveranstalters eine geplante Reise um.

Hitze

In den Sommermonaten kommt es häufig zu Hitzewellen mit Temperaturen über 40 Grad Celsius. Insbesondere für Säuglinge, Kinder, Senioren sowie Menschen, die an chronischen Erkrankungen der Atemwege, des Herz-Kreislaufs etc. leiden, ist besondere Vorsicht geboten. Aufenthalte in der Sonne und überfüllte öffentliche Bereiche sollten möglichst gemieden werden. Gleiches gilt für körperliche Anstrengung in der Mittagshitze. Empfohlen wird das Tragen leichter, heller Kleidung aus natürlichem Material sowie eine ausreichende Aufnahme von Flüssigkeit.

  • Nehmen Sie bei Spaziergängen und Wanderungen Sonnenschutz und große Mengen Trinkwasser sowie ein aufgeladenes Mobiltelefon mit aufgeladener Powerbank mit.
  • Achten Sie darauf, nur sehr gut ausgeschilderte Wanderrouten zu nutzen.
  • Rufen Sie im Notfall die europäische Notrufnummer 112 an. Dadurch können Sie sofort geortet werden, solange Ihr Akku funktioniert.

Erdbeben und Vulkanausbrüche

Das Festland und die Inseln Griechenlands liegen in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es häufiger zu Erdbeben und seltener zu vulkanischen Aktivitäten kommen kann.

  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanausbrüchen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums. 

Stürme und Überschwemmungen

Im Mittelmeer kann es insbesondere von August bis November vereinzelt zu schweren Herbststürmen bis hin zu sogenannten Medicanes kommen. Diese führen häufig zu Überschwemmungen und Erdrutschen und in der Folge zu erheblichen Verkehrsbehinderungen.

  • Aktivieren Sie bitte auf Ihrem Mobiltelefon die Option „Notfallbenachrichtigungen (Cell Broadcast Alerts)." Diese werden von den zuständigen griechischen Stellen regional per SMS bzw. als Push-Mitteilung in griechischer und englischer Sprache versandt. Hierüber werden Sie auch über Evakuierungsmaßnahmen informiert.
  • Befolgen Sie die Anweisungen aus den Notfallbenachrichtigungen, beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden und Sicherheitskräfte.
  • Nehmen Sie im Zweifel eine Powerbank mit, damit Ihr Telefon möglichst lange in Betrieb bleiben kann.
  • Wählen Sie die europäische Notfallnummer 112, wenn Sie sich in einer Notlage befinden. Sie können dann sofort geortet werden, sodass entsprechende Rettungsmaßnahmen eingeleitet werden können.
  • Trinken Sie in den von Überschwemmungen betroffenen Gebieten kein Leitungswasser.
  • Informieren Sie sich über die Medien, Ihr Hotel und Ihren Reiseleiter/-veranstalter über von Naturkatastrophen betroffene Gebiete und meiden Sie diese.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanausbrüchen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
  • Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
  • Auf der Webseite des griechischen Katastrophenschutzes finden Sie allgemeine Hinweise zu Verhaltensweisen bei Naturkatastrophen in deutscher Sprache. Eine gute Übersichtskarte für Wetterwarnungen innerhalb Europas bietet Meteoalarm.org.


Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Es gibt ein gutes Netz öffentlicher Verkehrsverbindungen mit Inlandsflügen und Fähren, in Athen ein U-Bahn-Netz und eine Tramlinie sowie Busverbindungen.
Auf dem Festland existiert ein Netz gut ausgebauter Straßen, auf den Inseln mit Einschränkungen.

Besondere Vorsicht ist beim Führen eines Quad-Fahrzeugs anzeigt; es kommt vermehrt zu schweren Verkehrsunfällen mit tödlichem Ausgang.

Mit Behinderungen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr (auf dem Luft-, See- und Landweg) muss im Falle von Streiks gerechnet werden.

Die Promillegrenze beträgt 0,5; für Fahranfänger, für Motorrad- und Berufskraftfahrer gilt absolutes Alkoholverbot.

In Kreisverkehren wird ohne anderslautende Verkehrszeichen dem einfahrenden Fahrzeug Vorrang gewährt, sodass Fahrzeuge im Kreisverkehr oftmals abbremsen.
Halteverbotsschilder mit einer senkrechten Linie gelten an ungeraden, mit zwei an geraden Monaten.

Verkehrsdelikte werden mit höheren Bußgeldern als in Deutschland üblich bestraft. Nicht selten werden bei Parkverstößen die amtlichen Kennzeichen durch die Polizei sichergestellt und erst nach einigen Wochen und nach Zahlung eines Bußgeldes wieder ausgehändigt. Weiter informieren die Deutschen Vertretungen in Griechenland.

Migranten versuchen oft mit Unterstützung von Schleusern, unbemerkt auf Lkws zu gelangen, die mit den Fähren von Patras bzw. Igoumenitsa in Richtung Italien ausreisen. Werden diese Personen bei den Kontrollen der Polizei bzw. Küstenwache entdeckt, werden regelmäßig Strafverfahren wegen Menschenschmuggels als organisierte Kriminalität gegen die Fahrer eingeleitet und die Fahrzeuge als Beweismittel sichergestellt. Fahrern drohen hohe Geld- oder sogar Haftstrafen, langwierige und kostenintensive Verfahren sind die Folge.

Speziell in Patras werden Verkehrsstaus und notwendiges Anhalten vor roten Ampeln auf dem Weg zum Hafen von Personen genutzt, um sich möglichst unerkannt auf oder unter dem Fahrzeug zu verstecken.
Auch bei Warte- bzw. Standzeiten im Hafengelände gelingt es einzelnen Personen oder ganzen Gruppen immer wieder,  die Umzäunung des Hafengeländes zu überwinden und sich dann auf den dort abgestellten Fahrzeugen zu verstecken.

  • Halten Sie sich an Verkehrsregeln, um hohe Bußgelder zu vermeiden.
  • Nehmen Sie grundsätzlich keine unbekannten Personen, insbesondere Anhalter, im Fahrzeug mit.
  • Falls doch, klären Sie vorher, ob diese Personen über gültige Ausweisdokumente und ggf. Aufenthaltstitel für Griechenland verfügen.
  • Stellen Sie Ihr Fahrzeug stets an einem sicheren, möglichst bewachten Ort ab und verschließen es gut, um sogenannten blinden Passagieren vorzubeugen.
  • Prüfen Sie vor Ausreise aus Griechenland, dass sich keine unberechtigten Personen im Fahrzeug befinden. Dies gilt insbesondere für Wohnmobile und Lastkraftwagen.
  • Vermeiden Sie längere Standzeiten auf Rastplätzen entlang der Zufahrtsstraßen oder im Stadtgebiet Athens. Sind diese unumgänglich, kontrollieren Sie vor der Weiterfahrt zum Hafen Verriegelungen, Verschlüsse und Planen sorgfältig auf Manipulationen.
  • Kontrollieren Sie im Zweifelsfall das Fahrzeug nochmals unmittelbar vor der Einfahrt in das Hafengelände oder der Weiterfahrt, werfen Sie auch einen Blick unter das Fahrzeug.
  • Melden Sie bei Einfahrt in den Hafen einen Verdacht, dass Personen unerlaubt in Ihr Fahrzeug gelangt sein könnten, den kontrollierenden Beamten der Polizei oder der Küstenwache.
  • Unterstützen Sie die Beamten der griechischen Küstenwache oder der Polizei bei der Aufklärung des Sachverhaltes so gut wie möglich und verweigern Sie nicht die Kooperation.
  • Halten Sie bei regelmäßiger Nutzung von Fährhäfen Kontakte eines Rechtsanwalts und der zuständigen deutschen Vertretung bereit.

Führerschein

Der deutsche Kfz-Führerschein ist ausreichend. Ein deutscher amtlicher Sportbootführerschein mit der Bezeichnung „Internationales Zertifikat" (nach UN-Resolution Nr. 40 ECE, Stand 2015) wird in Griechenland nicht anerkannt. Zu Einzelheiten über die Gültigkeit/Anerkennung ausländischer Bootsführerscheine in Griechenland informieren die Deutschen Vertretungen in Griechenland.

LGBTIQ

Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten, die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.

Rechtliche Besonderheiten

In Griechenland werden Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Einfuhr und Ausfuhr von Rauschgiften – auch kleiner Mengen für den persönlichen Bedarf – hart bestraft.

Das Fotografieren militärischer und wichtiger ziviler Anlagen (Flughäfen/Häfen) ist wegen Spionagegefahr verboten. Zuwiderhandlungen werden – auch gegenüber EU-Bürgern – strafrechtlich verfolgt und mitunter hart bestraft.

  • Achten Sie bei Wanderungen auf Schilder, die ein militärisches Sperrgebiet bezeichnen und vermeiden Sie das Betreten solcher Bereiche.

Bei Diebstahl, vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung, illegaler Ausgrabung und Entfernung archäologischer Fundstücke vom Fundort (d.h. ohne Genehmigung bzw. Anzeige gegenüber den Behörden) können auch gegen Ausländer je nach Schwere der Tat mehrjährige Haftstrafen verhängt werden.

Schleusungsdelikte können in Griechenland mit hohen Haft- und Geldstrafen geahndet werden, siehe Infrastruktur/Verkehr.

Geld/Kreditkarten

Zahlungsmittel ist der Euro (EUR). Für von ausländischen Geldinstituten ausgegebene Debitkarten (Girocard) gelten nach Angaben der griechischen Behörden keine besonderen Beschränkungen im Hinblick auf die Höhe von Geldabhebungen. Die Bezahlung mit Kreditkarten und das Abheben an Geldautomaten sind weit verbreitet.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Griechenlands sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Griechenland ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.
Flugreisen nach Deutschland können daher nur mit einem gültigen Reisepass/Personalausweis bzw. einem von den deutschen konsularischen Vertretungen in Griechenland ausgestellten Passersatzdokument angetreten werden.

Minderjährige

Generell wird für ein Kind, das allein oder mit nur einem Elternteil reist, empfohlen, eine Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils mitzuführen. Alleinreisende Minderjährige benötigen ggf. eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/des Erziehungsberechtigten.

Einreise auf dem Seeweg

Die Einreisebestimmungen unterscheiden sich je nach Bootsgröße (Bootslänge, Anzahl der Boote), Art der Nutzung (privat, kommerziell) und Herkunft (Einreise innerhalb oder außerhalb des Schengen-Raums).

Sportboote und Schiffe, die von außerhalb des Schengen-Raums (z.B. aus der Türkei) einreisen, dürfen ausschließlich solche Häfen anlaufen, die als Eintrittshäfen in den Schengen-Raum gekennzeichnet sind.

Die Einreise aller aus der Türkei stammenden Schiffe ist unabhängig von der Flagge erlaubt, nachdem zuvor der Liegeplatzantrag und ihre Bescheinigungen eingereicht und die Genehmigung für den Liegeplatz bei der hellenischen Küstenwache (KLTH) eingeholt wurde.

Passagiere sollen durch die Schiffsagenten über die aktuellen Gesundheitsprotokolle der Häfen informiert werden.

Die Zollvorschriften für die Einreise über den Luft- und Seeweg sind identisch.

  • Erkundigen Sie sich ggf. über die jeweiligen Reise- und Sicherheitshinweise bzw. rechtzeitig bei den betreffenden Auslandsvertretungen.
  • Bitte rufen Sie die tagesaktuellen Sicherheitsinformationen über das NAVTEX-System ab.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.

In Griechenland werden Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften, auch kleiner Mengen für den persönlichen Bedarf, hart bestraft.

Für die Einfuhr von Verteidigungssprays und Waffen gelten besondere Zollvorschriften.

Verteidigungssprays (auch nicht solche, die in Deutschland frei verkäuflich sind) sollten nicht mitgeführt werden. Ihr Besitz und Gebrauch sind in Griechenland verboten und werden strafrechtlich verfolgt. Gleiches gilt für Waffen jeder Art, insbesondere auch für große Messer, Schwerter, Säbel usw.

Auch für den unerlaubten Besitz archäologischer Gegenstände und den Versuch ihrer Ausfuhr drohen hohe Strafen. Der Erwerb und die Ausfuhr von Antiquitäten sind nur mit einer Genehmigung des Kulturministeriums zulässig.

Reisende sollten auf keinen Fall Steine von archäologischen Stätten mitnehmen.

  • Bitte beachten Sie auch die besonderen Zollvorschriften über die Einfuhr von Verteidigungssprays und Waffen.

Einreise mit dem Fahrzeug

Privatpersonen mit Wohnsitz in Deutschland, die sich vorübergehend in Griechenland aufhalten, dürfen ihren in Deutschland zugelassenen Pkw binnen eines Kalenderjahres sechs Monate – durchgehend oder aufgeteilt – in Griechenland fahren. Nach Ablauf dieses erlaubten Zeitraums muss das Fahrzeug entweder sechs Monate lang außer Landes gebracht werden, beim zuständigen Zollamt für mindestens sechs Monate unter Zollverschluss genommen werden oder rechtmäßig auf griechische Kennzeichen zugelassen werden. Bei Nichtbeachtung drohen Stilllegung und Bußgelder. Für als Nutzfahrzeuge angemeldete Fahrzeuge gelten ggf. andere Regelungen.

Heimtiere

Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Gesundheit

Impfschutz

Bei der Einreise nach Griechenland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und FSME empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Malaria

In Griechenland besteht kein oder höchstens ein minimales Malariarisiko zwischen April und November, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG. Es wird keine Malariaprophylaxe für Griechenland empfohlen.

West-Nil-Fieber

Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Griechenland zu saisonalen Ausbrüchen kommen. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)

In Nordgriechenland besteht ein geringes Risiko an einer durch Zecken übertragenen Frühsommer-Meningoenzephalitis zu erkranken. Eine FSME-Impfung ist bei besonderer Exposition in diesem Gebiet sinnvoll.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung einer FSME im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Zeckenstichen.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer FSME-Impfung bei besonderer Exposition im Norden Griechenlands beraten und ggf. impfen.

Krim-Kongo-Fieber

Das Krim-Kongo-Fieber ist eine Viruserkrankung, die i.d.R. von Zecken auf den Menschen übertragen wird und mit erhöhter Blutungsneigung einhergeht (hämorrhagisches Fieber). Die Erkrankung tritt gelegentlich im Nordosten Griechenlands auf. Das Risiko für Touristen ist äußerst gering.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Krim-Kongo-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Zeckenstichen.

Medizinische Versorgung

In Griechenland besteht für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf dringend erforderliche Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie bei Reisen in ländliche Gebiete Griechenlands oder bei besonderem Bedarf an speziellen Medikamenten eine individuelle Reiseapotheke mit.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. Aushelfender Träger ist die Sozialversicherungsanstalt (Idryma Koinonikon Asfaliseon IKA). Die EHIC muss im Krankheitsfall in der Notaufnahme oder beim Vertragsarzt vorgelegt werde. Die Behandlung ist kostenfrei.

In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden. Achtung: Reisende, die für Griechenland ein Visum benötigen, müssen über eine in Griechenland gültige Reisekrankenversicherung verfügen.

Medikamente müssen z. T. selbst bezahlt werden (25%, bis auf Ausnahmen (0 oder 10%)). Apotheker sind berechtigt, Diagnosen zu stellen und bestimmte Medikamente zu verschreiben.

Auf abgelegenen Inseln ist die Krankenversorgung zum Teil weniger gut.

Erste-Hilfe-Dienst:
Tel: 166 im Bereich Athen.

Essen und Trinken

Leitungswasser ist in Athen und in anderen Städten normalerweise sauber. Außerhalb der Städte und besonders in entlegenen Gebieten (ausgenommen Quellwasser in Bergregionen) sollte Wasser generell vor dem Trinken, Zähneputzen und vor der Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.

Impfungen

Titel Besondere Vorsichtsmaßnahmen Gesundheitszeugnis erforderlich
Essen & Trinken - -
Malaria 1 -
Typhus Nein -
Cholera Nein -
Gelbfieber Nein -

Anmerkungen Impfungen

[1] Ein Malariarisiko ist nicht bis kaum vorhanden. Reisende sollten konsequenten Mückenschutz betreiben. Eine medikamentöse Prophylaxe ist für Reisende nach Griechenland jedoch nicht angezeigt.

Andere Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.

Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird im Sommer vereinzelt im Norden des Landes (westlich von Thessaloniki) durch Zecken übertragen. Das Infektionsrisiko ist gering. Bei beruflicher Tätigkeit oder Freizeitaktivitäten mit möglicher Zeckenexposition in endemischen Gebieten ist eine Schutzimpfung zu erwägen. 

Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

Das durch Mücken übertragene Kala Azar kommt vor, vor allem im Süden und auf den Inseln (einschließlich Kreta). Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Fälle von Krim-Kongo-hämorrhagischem Fieber treten gelegentlich im Nordosten auf. Die Übertragung des Virus erfolgt gewöhnlich über Zecken, gelegentlich bei engem Kontakt und Pflege auch von Mensch zu Mensch. Das Risiko für Touristen ist gering, wegen Übertragung auch anderer Krankheitserreger ist ein guter Schutz vor Zeckenstichen (z.B. Repellentien, festes Schuhwerk, lange Hosen) bei entsprechenden Aktivitäten sinnvoll. Zudem sollten saugende Zecken (möglichst mit geeigneter Pinzette) rasch entfernt werden.

Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt vereinzelt auf dem Festland, den Ionischen Inseln und Kreta vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis kommen vor. Um sich zu schützen, sollte man sich impfen lassen und große Menschenansammlungen meiden. Besonders Kinder und Jugendliche sollten einen Impfschutz haben. Die Meningitis-Impfung wird bei Langzeitaufenthalten für bestimmte Personengruppen (Jugendliche bzw. Schüler, Studenten) empfohlen. Reisende sollten mit dem Arzt unter Berücksichtigung der Empfehlungen im Reiseland die Notwendigkeit der Impfung klären.

Das von Mücken übertragene West-Nil-Fieber kommt in Griechenland in den Sommermonaten vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel. Eine Schutzimpfung gegen West-Nil-Fieber gibt es nicht.

Tollwut kann im Norden des Landes vorkommen, wenn auch sehr selten. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Pass- und Visabestimmungen

Notwendige Einreisedokumente

Titel Pass erforderlich Visum erforderlich Rückflugticket erforderlich Personalausweis/Identitätskarte
Türkei Ja 1 Ja -
Andere EU-Länder Nein Nein Nein Ja
Schweiz Nein Nein Nein Ja
Österreich Nein Nein Nein Ja
Deutschland Nein Nein Nein Ja

Personalausweise/Identitätskarten

U. a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit Personalausweis/Identitätskarte, der für die Länge des gesamten Aufenthalts gültig sein muss, einreisen:

EU-Länder und Schweiz.

Hinweis zu den Reisedokumenten
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z. T. von den staatlichen Regelungen ab. Deshalb sollte man sich unbedingt vor Antritt der Reise bei der Fluggesellschaft erkundigen.

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein. Reisepässe von EU-Bürgern und Schweizern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
 

Anmerkung zum Reisepass

Griechenland ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen).

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genanten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:

(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [1] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco besitzen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden) oder Personalausweis.

Österreicher: Personalausweis oder Reisepass. 

Schweizer: Identitätskarte oder Reisepass.

Türken: Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Achtung: Allein reisende Minderjährige müssen eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten in englischer oder griechischer Sprache mitführen. Wenn ein Kind mit nur einem Elternteil reist, empfiehlt es sich ebenfalls, eine formlose Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils mitzuführen. Auch diese sollten beglaubigt sein.

Einreise mit Haustieren

Für Papageien und Sittiche aus allen Ländern wird pro Tier ein Gesundheitszeugnis benötigt, aus dem hervorgeht, dass das Tier keine Papageienkrankheit hat und dass das Herkunftsland frei von der Papageienkrankheit ist.

Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass), der nur von dazu ermächtigten Tierärzten ausgestellt werden kann, und müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt. Heimtiere unter 4 Monate sind von der Impfpflicht gegen Tollwut ausgenommen. 
Die Tiere dürfen nur über bestimmte, vorgeschriebene Grenzübergänge nach Griechenland verbracht werden. Außerdem muss eine offizielle Veterinärbescheinigung von einem dafür authorisierten Tierarzt vorgelegt werden.
 
Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden. Ausnahme: Die 3-Monatsfrist gilt nicht für Heimtiere aus dessen EU-Heimtierausweis hervorgeht, dass die Blutentnahme durchgeführt wurde bevor dieses Tier das Gebiet der Gemeinschaft verlassen hat und dass bei der Blutanalyse genügend Antikörper auf Tollwut nachgewiesen worden sind.
 
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis, der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.

Bearbeitungsdauer

Bis zu 15 Tage, in Einzelfällen bis zu 45 Tage.

Gültigkeit

Bis zu 90 Tage Aufenthalt, je nach Nationalität unterschiedlich. Transitvisum: max. 5 Tage (der Einreisetag zählt mit).

Aufenthaltsverlängerung

EU-Bürger und Schweizer, die sich länger als drei Monate in Griechenland aufhalten möchten, müssen entweder über ein Einkommen verfügen oder über ausreichende finanzielle Mittel bei Erwerbslosigkeit oder studieren sowie eine gültige Krankenversicherung vorweisen können. Außerdem müssen sie sich bei ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt melden.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengenland in ein anderes Nicht-Schengenland weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum. Bei einem Transit über Nacht wird ein Transitvisum benötigt.

Visaarten und Kosten

Einreise-, Transitvisum.

Kosten

Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).

Schengen-Visum:
Flughafen-Transitvisum: 80,00 €
Kurzaufenthaltsvisum, weniger als 90 Tage: 90,00 €
Kinder über sechs (6) und unter zwölf (12) Jahren: 45,00 €
 

Antrag erforderlich

Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).

Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses. Der Reisepass darf nicht älter als 10 Jahre sein.

(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.

(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung..

(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.

(e) Visumgebühr.

(f) 2 aktuelle biometrisches Passfotos.

(g) 1 ausgefülltes Antragsformular.

Geld

Geldwechsel

Ausländische Währungen und Reiseschecks können bei allen Banken, Sparkassen und Wechselstuben umgetauscht werden. Es lohnt sich, vor dem Umtausch die Wechselkurse zu vergleichen, da diese von Bank zu Bank unterschiedlich sein können. Banken erheben eine Wechselgebühr.

Währung

1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.

Devisenbestimmungen

 

Für Reisende innerhalb und von außerhalb der EU bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen, aber es besteht Deklarationspflicht von Geldmitteln ab einem Gegenwert von 10.000 € (zu Barmitteln zählen neben Bargeld auch Reiseschecks, Sparbücher, andere Währungen, auf Dritte ausgestellte Schecks, der tatsächliche Wert von Edelmetallen wie Gold, Silber und Platin (Goldmünzen mit einem Goldgehalt von mindestens 90 Prozent, ungemünztes Gold in Form von Barren, Nuggets oder Klumpen mit einem Goldgehalt von mindestens 99,5 Prozent), Edelsteine (aber nicht Schmuck)).

Kreditkarten

Diners Club, Visa, American Express, Mastercard und andere größere Kreditkarten werden in den meisten Hotels, Geschäften, Reisebüros, Restaurants und Autoverleihfirmen (weniger an Tankstellen) akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der jeweiligen Kreditkarte.
 

Reiseschecks

Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich.

Reiseschecks können in Griechenland in einigen Großstädten und in beliebten Touristen-Zentren am einfachsten in Wechselstuben umgetauscht werden. Der Reisepass muss bei jedem Umtausch vorgezeigt werden.

Öffnungszeiten der Bank

Mo-Do 08.00-14.30, Fr 08.00-14.00 Uhr. Während der Hauptsaison sind viele Banken auf den größeren Inseln zum Geldumtausch auch nachmittags und abends geöffnet.

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Griechenland eingeführt werden:

Flugreisende: 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak;

20 ml Nachfüllflüssikeiten für E-Zigaretten

13 g elektrisch erhitzte Tabakprodukte

3 kg Kaffee / Extrakte / Destillate / Kaffeekonzentrate und Süßwaren auf Basis von Rohrodukten.

Reisende, die mit anderen Transportmitteln als dem Flugzeug ankommen: 40 Zigaretten oder 20 Zigarillos oder 10 Zigarren oder 50g Tabak.

Ankommende Reisende in allen Transportmitteln:
1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22% oder 2 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22% oder Schaumwein;
4 l Tafelwein;
16 l Bier.


Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € (Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (Reisen mit der Bahn/dem Auto); Kinder unter 15 Jahren generell 150 € (alle Transportmittel).

Alkohol und Tabakwaren dürfen nur von Personen ab 17 Jahren eingeführt werden.

Verbotene Importe

Waffen (auch Selbstverteidigungssprays) und Munition, Rauschgift (auch in kleinen Mengen) sowie Pflanzen mit Erde. Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).

Es besteht ein Einfuhrverbot u.a. für die folgenden Waren aus der Russischen Föderation in die EU: Diamanten, Gold, Schmuck, Zigaretten, Kosmetikartikel, Meeresfrüchte (z.B. Kaviar), Spirituosen (z.B. Vodka), Schuhe, Kleidung und Smartwatches. 

Verbotene Exporte

Ohne ausdrückliche Genehmigung der Archäologischen Gesellschaft in Athen ist es verboten, Antiquitäten aus Griechenland auszuführen. Steine von archäologischen Stätten dürfen ebenfalls nicht ausgeführt werden. Ein Ausfuhrverbot besteht auch für Rauschgift (auch in kleinen Mengen) sowie für Waffen. Bei Zuwiderhandlung drohen hohe Strafen.

Quellenangaben
  • DuMont Die Welt - Atlas mit Länderlexikon, DuMont Reiseverlag, 2015-04
  • Griechenland - Reise- und Sicherheitshinweise, Auswärtiges Amt, Stand - 03.10.2024 (Unverändert gültig seit: 02.10.2024)
    Haftungsausschluss: Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
  • Der Reiseführer, Columbus Travel Media Ltd., Stand - 03.10.2024 (Unverändert gültig seit: 02.10.2024)
    Information: Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger werden mit freundlicher Genehmigung von Columbus Travel Media veröffentlicht. Alle Angaben ohne Gewähr.
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